In den meisten Fällen kommen Mandanten zum Rechtsanwalt, weil Sie keine andere Wahl mehr haben. Wenn man dann auch noch im Unklaren darüber ist, welche finanziellen Belastungen durch die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe auf einen zukommen, ist dies nicht gerade dabei behilflich, die bestehende Schwellenangst abzubauen. Deshalb bin ich bemüht, Ihnen auf diesen Seiten meinen "Preis" vorzustellen.
Beratungsleistungen Die Kanzlei Wettstein betreut Sie. Auch wenn Qualität ihren Preis hat, muss gute anwaltliche Beratung nicht unerschwinglich sein. Die anfallenden Kosten habe ich im folgenden für Sie zusammengestellt:
Hier können Sie Informationen zu den von Ihnen üblicherweise verlangten Gebühren für Erstberatung und außergerichtliche Vertretung eingeben, z.B. in der folgenden Form:
Die Kanzlei Wettstein verlangt für ein Erstberatungsgespräch pauschal 190,- € zzgl. MwSt pro angefangener Stunde.
Soll ich darüberhinaus weitere außergerichtliche Beratungstätigkeiten, wie etwa die Erstellung eines Gutachtens hinsichtlich der Rechtslage, für Sie übernehmen, rechnen wir nach der Rechtsanwaltsvergütungsordnung (RVG) auf Grundlage unserer Gebührenvereinbarung ab.
In den übrigen Fällen rechne ich meine Gebühren nach den Gebührentatbeständen des RVG ab. Die hierbei entstehenden Gebühren sind regelmäßig streitwertabhängig.
Unter Eingabe des Streitwertes können Sie die voraussichtlichen Anwaltskosten hier berechnen lassen. Für die Richtigkeit der Ergebnisse übernehmen wir keine Haftung. Es soll Ihnen ausschließlich als Anhaltspunkt dienen.