Ordnungswidrigkeiten

Unter die Ordnungswidrigkeitenverfahren fallen in der Regel angebliche Überschreitungen der zulässig Höchstgeschwindigkeit oder Unterschreitungen des notwendigen Sicherheitsabstandes. Ordnungswidrigkeitenverfahren werden auch oft bei leichteren Unfällen eingeleitet. In all diesen Fällen vertreten die Rechtsanwälte Wettstein in Schwetzingen Sie gerne in ihren verkehrsrechtlichen Problemen gerichtlich und außergerichtlich.

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Strafverfahren

Werden bei Unfällen gewisse Grenzen überschritten, ist die Einleitung eines Strafverfahrens nicht unüblich. Fahrverote oder Führerscheinentzug sind keine Seltenheit. Auch hier vertritt Kanzlei Wettstein in Schwetzingen sie gerne gerichtlich und außergerichtlich Ihre Interessen.