Arbeitsrecht

Dreiwochenfrist bei Kündigung

Sollten Sie von Ihrem Arbeitgeber die Kündigung erhalten, müssen Sie innerhalb von drei Wochen mit gerichtlichen Schritten reagieren, wenn Sie sich gegen die Kündigung zur Wehr setzen möchten.

Nicht vergessen werden sollten hier auch eventuelle Urlaubsansprüche und Ansprüche aus Überstunden. Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen können darüber hinaus einen Rechtsverlust herbeiführen. Auch daher sollte nach einer Kündigung unverzüglich der Rechtsanwalt des Vertrauens aufgesucht werden.

Im Arbeitsvertrag sind oft Verfallklauseln enthalten. Wenn diese Fristen veräumt werden, verlieren Sie Geld.

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Kündigungsschutz

Es ist innerhalb dieser drei Wochen zuächst zu beantworten, ob der Kündigungsschutz gemäß dem Kündigungsschutzgesetz zur Anwendung findet. Hieran sind eine große Menge von Kündigungshürden gebunden. Neben dem Erhalt des Arbeitsplatzes, können Sie auch eine Abfindung erstreiten.

Besonderer Kündigungsschutz

Als Schwangere, kranker Arbeitnehmer, Betriebsrat oder Behinderter genießen Sie einen erhöhten Kündigungsschutz. Diesen sollten Sie nutzen.

Individuelle Beratung

Gerade im Arbeitsrecht ist beinahe jeder Fall einzigartig, da jeder Arbeitnehmer ein anderes Berufsumfeld und einen anderen Lebenslauf hat. Pauschale Bewertungen sind daher in der Regel nicht zutreffend. Sie sollten daher im Falle der Kündigung sofort mit den Rechtsanwälten Ihres Vertrauens Kontakt aufnehmen.

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