​Erfolgreich für unsere Mandanten:

Landgericht Stuttgart: 11 O 146/19: Der Beklagten wurde untersagt Produkte mit UVP zu bewerben.

Landgericht Stuttgart: 44 O 81/19 : Der Beklagten wurde untersagt Produkte mit UVP zu bewerben.

Landgericht Stuttgart: 37 O 2/20 KfH: Der Beklagten wird untersagt Produkte mit UVP zu bewerben.

Durchgestrichener Preis II

Werbung mit einem durchgestrichenen Preis misst der Verbraucher nicht eine je nach Vertriebsform unterschiedliche Bedeutung bei. Auch im Internethandel und auf einer Handelsplattform wie Amazon.de erkennt der Verkehr in einer durchgestrichenen Preisangabe regelmäßig den früher von dem werbenden Unternehmer verlangten Preis.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.11.2015 - I ZR 182/14

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